Eine Verfassunggebende Versammlung besteht immer aus dem gesamten Verfassungsvolk. Die Verfassunggebende Versammlung ist ein international anerkannter Rechtsakt, ein Rechtsmittel des Volkes, welches den gesamten Geltungsbereich und jeden Menschen der dort lebt, wohnt und arbeitet automatisch einbezieht. Sie ist eine überparteiliche, religionsunabhängige, außerparlamentarische und keine durch Eliten bestimmte politische Kraft, die durch höchstrichterliche Entscheidung weltweit, wie in der Bundesrepublik durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde. Diese Bewegung entsteht aus der Mitte des Volkes, welche sich auf das international anerkannte und gültige Vertrags- und Völkergewohnheitsrecht der Vereinten Nationen beruft und auf dieser Grundlage bildet. Eine Verfassunggebende Versammlung ist der Ausdruck und die Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts und der verfassunggebenden Gewalt der Völker. Dieses Recht aller Völker steht über jedem Staats- und jedem Bundes- oder Verwaltungsrecht, über jeder aktuellen und/oder vorherigen Verfassung, jedem Gesetz, jeder Verordnung und bedarf keiner Genehmigung durch vorhandene Staats- oder Verwaltungsorgane. Sie stellt keine Anträge, sie gibt Fakten und Entscheidungen bekannt. Sie ist das höchste juristische Recht der Bürger.