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Skandal! Bundestag schränkt Elternrechte ein! §158 Abs. 5 FamFG abgeschafft

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Der deutsche Bundestag hat heimlich still und leise zum 1.7.2021 die Möglichkeit den Eltern genommen, für ihr Kind einen Anwalt zu bestellen. Dieser taktische Kniff, der die Phalanx Jugendamt, Ergänzungspfleger, VB und Richter gegen die Eltern aufbrechen konnte ist quasi ersatzlos gestrichen worden. Absatz §158 Abs. 5 FamFG ist beseitigt, ersatzlos und unter dem Deckmantel des sexuellen Missbrauchs. Dieser deutsche Bundestag hat Euch, liebe Eltern, weiter entrechtet. Und das aus meiner Sicht grundlos. Denn bereits das alte Recht gab die Möglichkeit, einen VB neben dem Anwalt zu bestellen, wenn dieser Anwalt parteiisch ist oder die Kinderrechte nicht wahr nimmt. Diese Lücke ist nun zu. Ich glaube zwar, dass aus Art. 1 GG die Möglichkeit immer noch bestehen muss. Aber es wird ein harter Kampf. Wollt Ihr mit mir um dieses Recht kämpfen? So, mehr Infos hier https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw12-de-sexualisierte-gewalt-kinder-830108 und https://dserver.bundestag.de/btd/19/205/1920540.pdf Aktiv gegen Eltern gestimmt haben CDU CSU SPD AFD Stillschweigend gegen Eltern gestimmt haben FDP LINKE Die FDP hat sich nur mit den Strafrechtlichen Komponenten in Ihrem Antrag auseinandergesetzt https://dserver.bundestag.de/btd/19/279/1927932.pdf und die Abschaffung des §158 Abs. 5 FamFG insoweit zugelassen. Auch den halbwegs ordentlichen Vorschlag der Grünen hat man sich enthalten https://dserver.bundestag.de/btd/19/205/1920540.pdf - wie man es von den Verpissern eben gewöhnt ist. Die Grüne haben als einzige versucht, die Mitspracherechte der Kinder zu verbessern (erinnert an meinen Petitionsvorschlag 2017 :D) und insoweit §158 V FamFG unverändert gelassen. Egal was Euch Weinberg, Lambrecht, Brandner oder Lindner sagen: Jeder von Ihnen hat sich gegen Eltern entschieden. Ihr wisst, wen ihr zu wählen habt... #Elternrecht #Sorgerecht #FamFG


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