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apoulut: Die Geschichte der mRNA-Zulassung wiederholt sich im Lebensmittelbereich (Ein Standpunkt von Felix Feistel) Ausgewählte

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Die Geschichte der mRNA-Zulassung wiederholt sich im Lebensmittelbereich.

Ein Standpunkt von Felix Feistel.

Seit dem 26. Januar 2023 sind zwei Insektenarten von der Europäischen Union als Lebensmittel zugelassen. Von nun an darf die Hausgrille, auch als Heimchen oder unter dem lateinischen Namen Acheta domesticus bekannt, als teilweise entfettetes Pulver und getrocknet, verkauft und in verarbeitete Nahrungsmittel gemischt werden. Die Larve des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) hingegen darf in gefrorener, pulverisierter, getrockneter Form oder als Paste verkauft und ebenfalls in verarbeitete Lebensmittel gemischt werden. Zudem gibt es noch acht weitere Anträge auf Zulassung verschiedener Insekten in der Europäischen Union.

Die Entscheidung löste eine Welle der Empörung aus, da von nun an Insekten ohne Kennzeichnung in jedes beliebige Lebensmittel gemischt werden könnten.

Das rief sofort Faktenchecker auf den Plan, die diese Behauptung widerlegten. Insekten im Essen müssten gekennzeichnet werden. Zudem seien zuvor schon Insekten als Lebensmittel in der EU zugelassen worden, darunter die Wanderheuschrecke und der Mehlwurm. Durch die neue Zulassung würde sich also überhaupt nichts ändern.

Doch wenn man sich die Verordnung ansieht, dann stellt man fest, dass die Hausgrille in einer ganzen Reihe von Lebensmitteln verarbeitet werden soll. Grundlage für die Zulassung der Hausgrille ist die Durchführungsverordnung 2023/5 der Kommission. Diese gibt den Verantwortlichen für den Anstoß des Zulassungsverfahrens zu erkennen und macht deutlich, in welchen Lebensmitteln die Hausgrille zum Einsatz kommen soll. Und das sind eine ganze Menge:

„Am 24. Juli 2019 stellte das Unternehmen Cricket One Co. Ltd (im Folgenden der „Antragssteller“) bei der Kommission gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2283 einen Antrag auf Genehmigung des Inverkehrbringens von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel in der Union. Der Antrag betraf die Verwendung von teilweise entfettetem Pulver aus ganzem Acheta domesticus (Hausgrille) in Mehrkornbrot und -brötchen, Crackern und Brotstangen, Getreideriegeln, trockenen Vormischungen für Backwaren, Keksen, trockenen gefüllten und ungefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren, Soßen, verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Erzeugnissen aus Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnlichen Getränken, Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten, Snacks außer Chips sowie Fleischzubereitungen für die allgemeine Bevölkerung.“

Wie man sieht ist eine ganze Reihe von Produkten betroffen, die ganz alltäglich Verwendung finden. Dabei wird eine Kennzeichnungspflicht zur Farce. Denn wer überprüft schon beim Bäcker die Zutaten des Mehrkornbrotes? Wer achtet darauf, ob die Saucen oder Nüsse, die noch vergangene Woche vom Verdacht insektenartiger Inhalte gänzlich befreit waren, jetzt plötzlich die Hausgrille enthält? Eine Kennzeichnungspflicht wird allein dadurch zur reinen Makulatur.

Die Verordnung legt dann fest, dass allein das den Antrag stellende Unternehmen Cricket One Co. Ltd für die Dauer von fünf Jahren das teilweise entfettete Pulver der Hausgrille in die EU als Lebensmittel einführen darf. CricketOne ist ein vietnamesisches Unternehmen, das erst 2017 gegründet wurde. Erfahrung der Gründer im Bereich Lebensmittel gibt es nicht. Zuvor haben sie ein Unternehmen gegründet, das Farmern helfen sollte, mittels Internet of Things (IoT) ihre Erträge zu steigern.

Für den Antrag zur Zulassung des Getreideschimmelkäfers hingegen zeichnet sich das französische Unternehmen Ynsect, vormals bekannt als Protifarm Holding NV, verantwortlich. Auch diese Insekten sollen „in einer Reihe von Lebensmittelerzeugnissen für die allgemeine Bevölkerung“, wie es in der Verordnung unspezifisch heißt, zum Einsatz kommen. Ynsect stellt auch Mehlwürmer als Lebensmittel her, die zuvor schon in der EU zugelassen worden waren. Auch dieses Unternehmen hat für eine Dauer von fünf Jahren das alleinige Recht, die Larven des Getreideschimmelkäfers in die Union einzuführen.

Beide Unternehmen, Ynsect und Cricket One werben auf ihrer Website mit einer sicheren Lebensmittelversorgung mittels Insekten vor dem Hintergrund einer waschenden Bevölkerung. Auch in den Medien werden Insekten als Lebensmittel schon längere Zeit beworben. Diese, so heißt es, verfügten über einen hohen Proteingehalt, wären im Vergleich zu Fleisch jedoch weitaus weniger schädlich für die Umwelt. Gerne wird auf geringere CO2 Emissionen verwiesen, um die Insekten gegenüber dem Fleisch als vorteilhaft darzustellen. So sollen Insekten auch bei steigender Weltbevölkerung eine sichere Ernährung garantieren. Doch sind sie wirklich so sicher, wie behauptet?

Gemäß der EU- Verordnung 2015/2283 dürfen in der EU nur zugelassene neuartige Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Damit müssen neuartige Lebensmittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen, in deren Verlauf gemäß Artikel 10 dieser Verordnung auch die gesundheitliche Unbedenklichkeit des neuartigen Lebensmittels nachgewiesen ist. Zuständig für die Bewertung in der EU ist das EFSA Panel on Nutrition, Novel Food and Food Allergens (NDA), das seine Empfehlung dann an die Kommission weitergibt, die diese dann umsetzt. Das NDA untersucht dabei die zu untersuchenden Produkte auf Nähr- und Schadstoffe.

Allerdings nutzt es zur Untersuchung in der Regel lediglich die von den Herstellern bereitgestellten Daten, ohne diese näher zu überprüfen.

Auch in den beiden Verordnungen, welche Hausgrille und die Larven des Getreideschimmelkäfers zulässt wird darauf verwiesen, dass die Unternehmen die Daten und Studien bereitgestellt haben.

Bereits seit 2015 wird in der EU darüber nachgedacht, Insekten als Nahrungsmittel zu verwenden. Damals veröffentlichte die European Food Safety Agency einen Bericht über die Risiken und Bedenken für den Verzehr von Insekten. Das Ergebnis war ziemlich dürftig: Im Hinblick auf alle möglichen Risiken, seien es allergische Reaktionen, Pilzgifte, Viren, Bakterien, Prione oder Parasiten, wurde lediglich festgestellt, dass es dazu keinerlei Erkenntnisse gebe, und es weiterer Forschung bedürfe. Diese Forschung wurde allerdings nie durchgeführt. So stellen auch die Verordnungen vom Januar 2023 beispielsweise im Hinblick auf allergische Reaktionen fest:

„In ihrem Gutachten kam die Behörde außerdem auf der Grundlage einiger weniger veröffentlichter Erkenntnisse zu Lebensmittelallergien im Zusammenhang mit Insekten im Allgemeinen, die den Verzehr von Acheta domesticus nicht eindeutig mit einer Reihe anaphylaktischer Ereignisse in Verbindung brachten, sowie auf der Grundlage von Daten, die nachweisen, dass Acheta domesticus eine Reihe potenziell allergener Proteine enthält, zu dem Schluss, dass der Verzehr dieses neuartigen Lebensmittels eine Sensibilisierung gegen Proteine von Acheta domesticus auslösen kann. Die Behörde empfahl, die Allergenität von Acheta domesticus weiter zu erforschen.“

Die Zusammenfassung: Nichts Genaues weiß man nicht.



 


Veröffentlicht: 1 year ago

Kategorie Videos  /  Medizin & Gesundheit

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