Zusammenfassung des Whistleblower-Videos aus USA:
Es ist nun zweifelsfrei erwiesen, dass die Dominion-Wahlmaschinen in der Lage waren, sich mit dem Internet zu verbinden.
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Der Patient hat keinen Anspruch mehr auf Wahrung seiner persönlichen Geheimnisse.
Von den Medien praktisch nicht beachtet, hat das Bundesgericht dem Patienten das Recht auf Wahrung sei...