Der Patient hat keinen Anspruch mehr auf Wahrung seiner persönlichen Geheimnisse.

Von den Medien praktisch nicht beachtet, hat das Bundesgericht dem Patienten das Recht auf Wahrung seiner Geheimnisse entzogen. (BGE 2c_658/2018) Das Arztgeheimnis gehört nicht mehr dem Patienten, sondern den Behörden – ein Schritt in Richtung Totalitarismus.

Der Inhalt von Patientenakten untersteht dem Arztgeheimnis. Das bedeutet, dass die Angaben zu Gesundheit und Krankheit, die dem Arzt überlassen werden, auch beim Arzt bleiben und keinesfalls weitergegeben werden dürfen. Das sogenannte «Arztgeheimnis» ist also ein Recht des Patienten, das den Arzt verpflichtet. Er hat das Recht, zum Schutz des Patienten jede Auskunft zu verweigern. Diese Rechte des Patienten und seines Arztes hat das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil vom 18. März 2021 aufgehoben.

Anlass war die Revision des Gesundheitsgesetzes durch den grossen Rat des Kantons Tessin am 11.12.2017. Neben weiteren umfassenden Eingriffen in das...

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