Ständige Impfkommission (STIKO)

Die Stän­dige Impf­kom­mis­sion (STIKO) ent­wickelt Impf­em­pfehl­ungen für Deutsch­land und be­rück­sichtigt dabei nicht nur deren Nutzen für das ge­impfte Indivi­duum, sondern auch für die ge­samte Be­völke­rung. Die STIKO orientiert sich dabei an den Kriterien der evi­denz­basierten Me­dizin. Während für die Zu­las­sung einer Imp­fung deren Wirk­sam­keit (zumeist im Ver­gleich zu Place­bo), deren Un­be­denk­lich­keit und pharma­zeutische Qualität re­le­vant sind, analysiert die STIKO da­rauf auf­bauend neben dem indi­vi­duellen Nutzen-Risiko-Ver­hältnis auch die Epi­demio­logie auf Be­völkerungs­ebene und die Effekte einer flächen­deckenden Impf­strategie für Deutsch­land. Außer­dem ent­wickelt die STIKO Kriterien zur Ab­grenzung einer üblichen Impf­reaktion von einer über das übliche Aus­maß einer Impf­reaktion hin­aus­gehenden ge­sund­heitlichen Schädigung. STIKO-Empfehl­ungen gelten als medizinischer Stan­dard.

Die STIKO ist ein un­ab­hängiges Experten­gremium, dessen Tätig­keit von der Ge­schäfts­stelle im Fach­gebiet Impf­prävention des Robert Koch-Instituts koordiniert und bei­spiels­weise durch systematische Analysen der Fach­literatur unter­stützt wird. Ziel ist es, die Impf­empfehl­ungen an neue Impf­stoff­ent­wick­lungen und Er­kennt­nisse aus der For­schung optimal an­pas­sen zu können.

Die STIKO wurde im Jahr 1972 beim da­maligen Bundes­gesundheits­amt ein­ge­richtet. Auf­grund der Be­deutung ihrer Impf­empfehlungen wurde sie mit dem In­fektions­schutz­gesetz im Jahr 2001 gesetzlich verankert. Seit dem Jahr 2007 sind die von der STIKO empfohlenen Imp­fungen Grundlage für die Schutz­impfungs­richtlinie (SI-RL) des Ge­mein­samen Bundes­aus­schusses (G-BA) und werden mit Aufnahme in die SI-RL Pflicht­leistung der ge­setzlichen Kranken­ver­sicherung (GKV) in Deutschland.