Neben dem Oberlandesgericht Stuttgart hat nun auch der BRD-Gerichtshof entschieden, dass der Virologe Dr. Stefan Lanka keine 100.000 Euro an den Arzt Dr. David Bardens zahlen muss. Im Februar 2011 hatte Dr. Stefan Lanka eine Belohnung in Höhe von 100.000 Euro für denjenigen versprochen, der imstande sei, eine wissenschaftliche Publikation vorzulegen, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser bestimmt ist. Der Arzt Dr. Bardens versuchte, die Existenz des Masern-Virus durch sechs eingereichte Publikationen zu beweisen.
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