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Corona-Zensur? Anwalt Joachim Steinhöfel rechnet ab

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Die regierungskritischen Künstler der Aktion #allesaufdentisch bekommen vor Gericht Recht gegen YouTube!

Die zu Google gehörende Plattform YouTube hatte mehrere Videos gelöscht, in denen Schauspieler und andere Künstler mit Wissenschaftlern über Corona sprechen und Kritik an der Pandemie-Politik der Regierung üben.

Dagegen gingen die Initiatoren juristisch vor – und hatten Erfolg! Das Landgericht Köln beschloss per einstweiliger Verfügung, dass die Löschung der Videos durch YouTube rechtswidrig war.

BILD liegt der Gerichtsbeschluss vor. Demnach war die Löschung der Videos, in denen die Künstler den Leipziger Mathematik-Professor Stephan Luckhaus (68) und den Neurobiologen Gerald Hüther (70) interviewen, „nicht berechtigt“.

Das Gericht begründet die Entscheidung auch mit den schwammigen Begründungen von YouTube. Denn: Die Video-Plattform hatte den Kanal-Betreibern von #allesaufdentisch lediglich erklärt, dass die Videos „gegen unsere Richtlinien zu medizinischen Fehlinformationen verstoßen“.

Problematisch seien angeblich „Behauptungen über Schutzimpfungen gegen Covid-19, die der übereinstimmenden Expertenmeinung lokaler Gesundheitsbehörden oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) widersprechen“.

„Das sind gefährliche Eingriffe in die Meinungsfreiheit“, sagt BILD-Politikchef Jan Schäfer über die Löschung von #allesaufdentisch-Videos durch YouTube. Mittlerweile hat ein deutsches Gericht entschieden, dass diese Löschung rechtswidrig war. Bei BILD Live rechnet Anwalt Joachim Steinhöfel mit der Corona-Zensur ab.

Alle Infos dazu hier: https://on.bild.de/2X9qkzu

#allesaufdentisch #Zensur #Steinhöfel
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