Strafgesetzbuch (StGB)
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründ...
Informations-Krieg: Finaler Schachzug wird eingeleitet
Bidens Umfragewerte brechen auf ein historisches Tief, die Demokraten haben mit diesem Massenerwachen nicht gerechnet. Im Hintergrund werden nun...